Säule A
KI-Governance & Datenschutz
Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nach Art. 37–39 DSGVO als externe Dienstleistung: Er überwacht die Einhaltung des Datenschutzes, berät bei Verarbeitungstätigkeiten und Datenschutz-Folgenabschätzungen und ist Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und Betroffene.
EU AI Act Compliance bedeutet: KI-Systeme nach Risikoklassen einstufen, verbotene Praktiken ausschließen, Transparenz- und Dokumentationspflichten erfüllen und Maßnahmen zur KI-Kompetenz der Mitarbeitenden belegen. Diese Pflichten gelten gestaffelt seit Februar 2025, auch für kleine Unternehmen, die KI nur einsetzen statt entwickeln.
Wir decken beide Seiten aus einer Hand ab. Die rechtliche (DSGVO, EU AI Act) und die technische (welche Modelle laufen wo, mit welchen Daten, mit welchen Kontrollen). Für kleine und mittlere Unternehmen ist das externe Modell dabei meist günstiger und rechtssicherer als eine interne Benennung.
Typischer Leistungsumfang
- Benennung als externer DSB gegenüber der Aufsichtsbehörde
- Aufbau & Pflege des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
- Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) bei riskanten Verarbeitungen
- Inventarisierung & Risikoklassifizierung aller eingesetzten KI-Systeme
- KI-Richtlinie & Governance-Struktur für Ihr Unternehmen
- KI-Kompetenz-Schulungen nach Art. 4 EU AI Act
- Reaktion auf Betroffenenanfragen und Datenpannen (Art. 33/34 DSGVO)